1. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist Eigentum von Seeburg Immobilien AG Corinna Fuchs, 9404 Rorschacherberg (weiter auch Vermieter genannt).
2. Anmeldungen/Buchungen
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter verbindlich an, einen Mietvertrag über das vorgesehene Ferienobjekt abzuschliessen. Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (persönlich oder telefonisch) als auch schriftlich (Brief, Fax, Email, Internet) erfolgen. Der Mietvertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Der Vermieter fordert eine Anzahlung in Höhe von 25% mindestens jedoch 50.- CHF, bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist können Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag endgültig erlöschen.
Sollte Ihnen unsere Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Anmeldung vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns. Auch fernmündliche Mietverträge bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung (welche auch per E-Mail erfolgen kann). Dies gilt nicht, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 10 Tage beträgt und eine schriftliche Bestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall wird auch der fernmündliche Vertrag für beide Seiten verbindlich.
3. Preise / Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Endreinigung, Haustier, Mehrbelegung, Kaminholz usw.), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gesamtsumme und Zahlungsmodalitäten finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung.
Diese Preise bleiben in jedem Fall unverändert, wenn zwischen Abschluss des Mietvertrages und dem Mietbeginn höchstens 4 Monate liegen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn mehr als 4 Monate, bleibt dem Eigentümer eine Preiserhöhung um maximal 10 % vorbehalten. Beträgt diese Preiserhöhung mehr als 10 %, sind Sie berechtigt, ohne entstehende Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss durch schriftliche Erklärung spätestens 10 Tage nach Zugang der Preisänderungserklärung erfolgen. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden erstattet.
Preise für Sonderaktionen beziehen sich immer auf den Buchungszeitraum (Buchung von / bis) nicht auf das Datum wann die Buchung getätigt wurde.
4. Haustiere
Haustiere dürfen mitgebracht werden, es ist aber in jedem Fall der Vermieter im Rahmen der Buchung über Grösse und Anzahl in Kenntnis zu setzten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sein Angebot auf Grund der Grösse oder Anzahl zurückzuziehen. Bei nicht Information kann der Einzug mit dem Haustier durch uns vor Ort verweigert werden. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. Es wird empfohlen eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschliessen. Der Vermieter kann die Vorlage einer solchen Police verlangen. Der Vermieter hat durch die Einzäunung der Grundstücke zwar eine gewisse Sicherheit für Mieter bzw. deren Haustiere geschaffen, dies befreit den Mieter allerdings nicht von seiner Aufsichtspflicht. Für Schäden die durch das über den Zaun springen oder darunter hindurchkriechen entstehen haftet allein der Mieter.
Die Haustiere dürfen nicht ohne Aufsicht im Objekt verbleiben.
5. Zahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in der darin genannten Höhe und Frist fällig. Der Restbetrag ist zwei Wochen vor Mietbeginn zu überweisen. Liegen zwischen Buchung und Mietbeginn weniger als 10 Tage wird er Gesamtbetrag sofort fällig. Ausschlaggebend für die Art der Zahlung sind die auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Vereinbarungen.
6. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zu Reklamationen besteht. Diese müssen dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden. Sollte es uns im Falle einer berechtigten Reklamation nicht möglich sein, das Problem in angemessener Frist zu beheben, können Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erfüllung des Mietvertrages geltend machen. Dies muss schriftlich geschehen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Für die Verjährung aller Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erfüllung des Mietvertrages durch die Vermieterseite wird eine Frist von 1 Monat vereinbart. Diese Frist beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes.
Ansprüche ergeben sich nicht wenn die Behebung des Problems infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird.
7. Ersatzmieter
Kann der Mieter aus zwingenden Gründen das angemietete Mietobjekt nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Absicht spätestens am Tage vor dem Mietbeginn dem Vermieter unter genauer Angabe des Ersatzmieters (Name, Anschrift, Personenzahl) mitgeteilt wird. Tritt ein Ersatzmieter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
8. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. In diesem Fall werden wir uns bemühen, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Gelingt dies jedoch nicht, haben Sie eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsgebühren) gemäss nachfolgender Aufstellung zu entrichten
- ab Buchung 25% der Gesamtmiete
- ab 8 Wochen vor
Mietbeginn 40% der Gesamtmiete
- ab 6 Wochen vor Mietbeginn 60% der Gesamtmiete
- ab 4 Wochen
vor Mietbeginn 80% der Gesamtmiete
- ab 2 Wochen vor Mietbeginn 90% der Gesamtmiete
Es bleibt Ihnen stets der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden
ist.
Bei
Stornierungen vor 10 Wochen vor Anreise wird eine Pauschale in Höhe von 40.- CHF fällig.
Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mitpreises. Wir werden uns jedoch bemühen das Mietobjekt anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu verrechnen.
9. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse immer schriftlich erfolgen.
10. Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden wir von unserer vertraglichen Verpflichtung freigestellt. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu.
11. Datenweitergeabe
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt geworden sind, sind streng vertraulich und werden nur im Rahmen gesetzlicher Pflichten weitergegeben.
12. Allgemeine Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, Hygieneartikel, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese
Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmässigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die geltende Hausordnung des Mietobjektes zu halten. Die Hausordnung ist im Mietobjekt ausgelegt.
Nachhaltiges schuldhaftes übertreten der Hausordnung berechtigt den Vermieter, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis aus dem
Mietobjekt auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Fall nicht zu.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen und Wegräumen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
Bei übermässiger Verschmutzung oder nicht besenreiner Übergabe des Mietobjektes ist der Vermieter berechtigt dem Mieter die Mehrkosten für die Reinigung mit 40.- CHF zuzgl. MwSt je angefangene Stunde in Rechnung zu stellen.
Die Abreise des Mieters erfolgt bis 10:00 eine spätere Abreise ist nur nach Absprache möglich. Sollte sich die Reinigung aufgrund einer späteren Abreise verzögern hat der Mieter die hierfür entstehenden Kosten (jede angefangene Stunde 40.- CHF zuzgl. MwSt) zu tragen. Diese beinhalten auch die An - und Abfahrstszeiten sowie die Wartezeit des Reinigungspersonals.
13. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäss leistet oder sich ansonsten in einem solchen Masse vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
14. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
15. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für
die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäss zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die
Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.) und bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Ereignissen.
15. Sicherheitsleistung / Kaution
Haben die Vertragsparteien
eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassenen Schlüssel, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150.- CHF.
Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses, bei ordnungsgemässer Übergabe an den Vermieter, an den Mieter zurückerstattet. Bei Vorliegen von Schäden oder Bestehen von Forderungen ist der Vermieter zur Aufrechnung mit der Sicherheitsleistung berechtigt. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung gilt grundsätzlich nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens des Vermieters, sofern sich nachträglich noch vom Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt herausstellen.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht, auch wenn die Buchung aus dem Ausland getätigt wurde.
Diese AGB sind den
eidgenössischen und kantonalen Gesetzen unterstellt.
Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Wohnort einklagen. Der Vermieter kann den Mieter an dessen, oder seinem Wohnsitz gerichtlich
belangen
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CH-9122 Mogelsberg
Tel: +41 (0) 71 855 38 13
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